Für Gerichte, Notariate und Anwälte

Zu Ihnen kommen Antragsteller, die einen Erbschein beantragen möchten, es sich aber herausstellt, dass in den Angaben Lücken sind oder Dokumente zur Erbbeweisführung nicht beschafft werden können. 

Oftmals fehlt den Antragstellern die Kenntnis, wie und wo die Nachweise, gerade bei Familien aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten, beschafft werden können.

 

Hier stehen wir mit kompetenter Hilfe den Antragstellern zur Seite und können dadurch das Erbscheinverfahren  - auch bei komplexen verwandtschaftlichen Zusammenhängen - zum Erfolg führen. So können wir zur Entlastung der Nachlassgerichte und Notare beitragen.

 

Die Fallbearbeitung erfolgt auf Erfolgs- oder Honorarbasis.

Die Erfolgshonorare variieren je nach Art und Umfang des Falles und richten sich nach den üblichen, durch die Rechtssprechung festgestellten Honorarsätze.

 

Gerne stehen wir für ein Gespräch zu Besprechung der Modalitäten zur Verfügung.

 

Sie können uns auch gerne Antragsstellern weiterempfehlen.

Druckversion | Sitemap
© Erbenermittlung.ruhr 2016-2019