Das branchenübliche und durch die Rechtsprechung festgestellte vereinbarte variable Erfolgshonorar deckt alle entstandenen Kosten und Auslagen sowie den benötigten Arbeitsaufwand ab.
Erben haben keine Vorauszahlungen zu leisten.
Tätigkeiten können auf Erfolgs- oder Honorarbasis durchgeführt werden, je nach Individualität des Falles.
Sprechen Sie uns an, gemeinsam finden wir eine Lösung.